LEASING

… kostet viel weniger und bietet mehr Vorteile als Sie denken!

Leasing

… kostet viel weniger und bietet mehr Vorteile als Sie denken!

LEASING statt KAUF!

Wenn Sie sich eine neue Lichtwerbeanlage anschaffen möchten, sind die aufzuwendenden Mittel natürlich eine steuermindernde Betriebsausgabe.

Laut der gesetzlichen Festsetzung beträgt die lineare Abschreibungsdauer bei einem Kauf allerdings 9 Jahre (Afa). Somit beträgt die Abschreibung hier lediglich ca. 11% p.A. .

Ganz anders im Leasing: Die monatlichen Leasingraten sind direkt als Betriebsausgabe zu 100% steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihre Steuerlast!

Weitere Vorteile im Leasing: 

  • Kosteneffizienz und Schonung der Liquidität
    Leasing ermöglicht es Ihnen, eine hochwertige und werbewirksame hpr-Lichtwerbeanlage zu nutzen. Sie tragen keine hohen Anschaffungskosten, sondern zahlen stattdessen moderate monatliche Leasingraten. Das schont Ihre Liquidität!

  • Größerer Investitionsspielraum
    Durch Ihre kluge Entscheidung für das Leasing wird Kapital freigesetzt, um weitere Investitionen in Ihre Apotheke, z.B. in die Erweiterung Ihres Warenlagers, zu tätigen.

  • Vorsteuerabzugsfähigkeit
    Da Sie als Apothekerin oder Apotheker im Sinne des Umsatzsteuergesetzes agieren, sind die monatlichen Leasingraten für Ihre neue hpr-Lichtwerbeanlage vorsteuerabzugsfähig.

  • Leasing ist bilanzneutral
    Da das Leasingobjekt nicht in der Bilanz aktiviert wird, bleibt die Bilanzsumme unverändert. Ihre Eigenkapitalquote sowie die Kreditwürdigkeit werden nicht belastet!

APOTHEKEN-LEASING mit hpr

Unser Leasing-Partner ermöglicht es uns, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Leasingangebot über eine Laufzeit von wahlweise 48 oder 60 Monate zu unterbreiten – ganz unbürokratisch und in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, die das Leasing bietet, um die steuerlichen Vorteile für Sie voll auszuschöpfen. Auch hier erhalten Sie alles aus einer Hand.

  • Leasingmodell mit Eigentumsübernahme – Sie leisten keine Anzahlung und am Ende der Laufzeit erfolgt der Erwerb der Werbeanlage durch einen geringen Festbetrag. Ohne versteckte Kosten!

  • Super Konditionen – Aufgrund geringer Verwaltungskosten bietet unser Leasing-Partner besonders attraktive Konditionen. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag während der Laufzeit flexibel anzupassen, sofern das gewünscht wird.

  • Variable Zahlungsmodalitäten – Falls zu Beginn der Leasingzeit eine hohe steuerliche Absetzbarkeit gewünscht ist, bieten wir ihnen eine degressive Version der Zahlungsströme an. Das geht natürlich auch umgekehrt.

  • Flexibel einsetzbar – Unser Leasingmodell können Sie unkompliziert für beliebige Anschaffungen nutzen. Es ist nicht nur auf hpr-Lichtwerbeanlagen beschränkt.

LEASING STATT KAUF – ein Beispiel:

Apotheker A. hat am Ende eines Wirtschaftsjahres 9.000,00 € vor Steuer erwirtschaftet. Dafür kauft er sich eine Werbeanlage. Die Kasse ist folglich leer. Da aufgrund der gesetzlichen Abschreibungsregel jedoch nur 1.000,00 € im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anerkannt wird, bleiben fiskalisch 8.000,00 € übrig, die zu versteuern sind. Je nach individuellem Steuersatz kann das bis zu 4.000,00 € bedeuten.

Apotheker A. freut sich zwar über seine neue Werbeanlage. Aufgrund der Rechtslage wird er jedoch damit konfrontiert Steuern zahlen zu müssen, obwohl er eine Betriebsausgabe in Höhe von 9.000,00 € getätigt hat und das Konto bei null steht!

Wenn Apotheker A. die Werbeanlage least, sind lediglich die Leasingraten zu zahlen, welche steuerlich zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden. Somit reduziert sich seine Steuerlast – je nach individuellem Steuersatz um rund 50%!

Bei der nachfolgenden Grafik für das Leasing-Beispiel gehen wir von 48 Monaten Laufzeit á 2,30%* v. 9.000,- € aus. Das entspricht 207,- € Leasingrate im Monat. Dazu kommt eine einmalige Leistung von 450,-€ Eigentumsübernahme (5% v. 9.000,- €) am Ende der Laufzeit.

*Stand März 2025    /    **Ausgehend von einem individuellen Steuersatz von 50 %    /    Alle Angaben zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Leasing statt Kauf!

Wenn Sie sich eine neue Lichtwerbeanlage anschaffen möchten, sind die aufzuwendenden Mittel eine steuermindernde Betriebsausgabe.

Laut der gesetzlichen Festsetzung beträgt die lineare Abschreibungsdauer bei einem Kauf 9 Jahre (Afa). Somit beträgt die Abschreibung hier lediglich ca. 11% p.A. .

Ganz anders im Leasing: Die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgabe direkt zu 100% steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihre Steuerlast!

Weitere Vorteile im Leasing:

  • Kosteneffizienz und Schonung der Liquidität

  • größerer Spielraum für weitere Investitionen

  • direkte Vorsteuerabzugsfähigkeit

  • Leasing ist bilanzneutral

Apotheken-Leasing mit hpr

Unser Leasing-Partner ermöglicht es uns, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Leasingangebot über eine Laufzeit von wahlweise 48 oder 60 Monaten zu unterbreiten – ganz unbürokratisch und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, die das Leasing bietet, um die steuerlichen Vorteile für Sie voll auszuschöpfen. Auch hier erhalten Sie alles aus einer Hand.

Wir bieten:

  • Leasingmodell mit Eigentumsübernahme

  • super Konditionen aufgrund geringer Verwaltungskosten

  • variable Zahlungsmodalitäten

  • unser Leasingmodell ist auch für anderweitige Bereiche nutzbar

Leasing statt Kauf – ein Beispiel:

Apotheker A. hat am Ende eines Wirtschaftsjahres 9.000,00 € vor Steuern erwirtschaftet. Dafür kauft er sich eine Werbeanlage. Die Kasse ist folglich leer. Da aufgrund der gesetzlichen Abschreibungsregel jedoch nur 1.000,00 € im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anerkannt wird, bleiben fiskalisch 8.000,00 € übrig, die zu versteuern sind. Je nach individuellem Steuersatz kann das bis zu 4.000,00 € bedeuten.

Apotheker A. freut sich zwar über seine neue Werbeanlage. Aufgrund der Rechtslage wird er jedoch damit konfrontiert Steuern zahlen zu müssen, obwohl er eine Betriebsausgabe in Höhe von 9.000,00 € getätigt hat und das Konto bei null steht.

Wenn Apotheker A. die Werbeanlage least, sind lediglich die Leasingraten zu zahlen, welche steuerlich zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden. Somit reduziert sich seine Steuerlast – je nach individuellem Steuersatz um rund 50%!

Bei der nachfolgenden Grafik für das Leasing-Beispiel gehen wir von 48 Monaten Laufzeit á 2,30%* v. 9.000,- € aus. Das entspricht 207,- € Leasingrate im Monat. Dazu kommt eine einmalige Leistung von 450,- € Eigentumsübernahme (5% v. 9.000,- €) am Ende der Laufzeit.

Steuerbereinigt:**  Leasingrate v. 103,50 € = jährlich 1.242,- €  / Eigentumsübernahme = 225,- €

*Stand März 2025 / **Ausgehend von einem individuellen Steuersatz von 50% / Alle Angaben zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.